Im Jahr 2026 jährt sich die Geburt des Kleinstaates Sachsen-Coburg und Gotha zum zweihundertsten Mal. Dieses Staatsgebilde mit zwei getrennt liegenden größeren Gebieten sowie einigen kleinen bis winzigen Exklaven entstand am 12. November 1826 mit dem Teilungsvertrag der drei sächsisch-ernestinischen Herzogtümer Hildburghausen, Meiningen und Coburg-Saalfeld, mit dem zum letzten Mal die zersplitterte thüringische Territorialstruktur neu geordnet wurde.1 Zwar spielte dessen Dynastie auf europäischer Ebene eine außerordentliche Rolle, da deren Vertreter bei der Besetzung neuer Throne und im monarchischen Heiratsmarkt sehr erfolgreich waren. Im Rahmen des Deutschen Bundes und des Deutschen Reiches blieb die Position des Kleinstaates bescheiden. In der Förderung des Zusammenwachsens seiner Landesteile versagte er weitgehend, das weit abgelegene Fürstentum Lichtenberg wurde schon 1834 abgestoßen. Sein erster Fürst, Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg und Gotha wollte jedoch schon mit der Staatsgründung gerade dieses Zusammenwachsen durch den Bau einer Chaussee zwischen seinen beiden Residenzstädten erreichen, wobei er natürlich auch seine privaten Interessen, vor allem die Erreichbarkeit seiner Residenz-, Jagd- und Sommerschlösser im Auge hatte. Vorgeschichte, Planung, Bau und Wirkung dieser Straße werden an anderer Stelle behandelt, hier soll es um das gehen, was als bauliches und landschaftliches Relikt von diesem Projekt geblieben ist.
1 Gustav Hirschfeld, Die Errichtung des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha im Jahre 1826 (Coburger Heimatkunde und Heimatgeschichte 2. Teil 4. Heft), Coburg 1927, S. 18–19.
2 Dazu knapp Cornel Doswald, Passstrassen in historischer Perspektive, in: Strasse und Verkehr 6 (2005), S. 12–15, S. 16.
Die Kunststraße Ohrdruf - Zella als 1830-32 geschaffenes Zentralstück der Verbindung Gotha - Coburg ist heute ein Teil einer um den Oberhofer Pass entstandenen Kulturlandschaft, die von Elementen des Verkehrs aus vielen Zeitschichten vom Mittelalter bis in die jüngste Zeit geprägt ist. Solche Passregionen erweisen sich häufig als spezifisch ausgeprägte Kulturlandschaften, die aufgrund ihrer topographischen und naturräumlichen Rahmenbedingungen zu allen Zeiten den Verkehr auf einen schmalen Korridor konzentrierten.2 So finden sich in diesen Fällen auf engstem Raum viele Überlagerungen, aber auch Relikte des historischen Wandels von Verkehrsträgern und der zugehörigen Infrastruktur. Im Raum um Oberhof zählen die Relikte der Kunststraße Herzogs Ernst I. in ihrer materiellen Überlieferung und ihrer geschichtlichen Aussagekraft zu den bedeutendsten der Geschichte des Verkehrs in Thüringen.
Bis heute ist das augenfälligste Zeugnis des Chausseebaus Coburg-Gotha das auf Veranlassung von Herzog Ernst bald nach Fertigstellung der Straße an ihrem höchsten Punkt an der Kreuzung mit dem Rennsteig gesetzte Denkmal, der sogenannte „Obelisk am Rondell“. Dabei handelt es sich um einen Fialenpfeiler aus Seeberger Sandstein von etwa sieben Metern Höhe, der im Mittelpunkt des schon frühzeitig in der Planungsphase vorgesehenen Rondells, umgeben von einem gußeisernen Zaun auf quadratischen Grundriss, 1836/37 aufgestellt wurde. Der Entwurf zu diesem Denkmal stammte von Gustav Eberhard, dem späteren Hofbaumeister des Herzogtums Gotha.3 Die Bildhauerarbeiten wurden Michael Friedrich Betzet übertragen, der spätere Hofbildhauer, der zuvor auch schon in Reinhardsbrunn gearbeitet hatte.4 In komprimierter Weise gibt dieses Monument in konkreten textlichen Aussagen und indirekt über seine künstlerische Gestaltung die Intentionen Herzogs Ernst I. in Bezug auf den Straßenbau und im weiteren Sinne auch seine Auffassung von Herrschaft wieder.
3 Zum Obelisken existiert bereits eine Untersuchung von Matthias Schmidt, Das Denkmal am Rondell in Oberhof und die Bedeutung der Fiale für die Entwicklung nationaler Denkmalformen im 19. Jahrhundert in Deutschland, in: Arbeitsheft des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie 31 (2008), S. 156–164, weswegen sich hier auf eine Wiedergabe der wesentlichen Fakten und die Formulierung abweichender Interpretationen beschränkt werden kann.
4 LATh-StA Gotha, Geheime Kanzlei Y Nr. 25a Vol. 7, fol. 95 Rescript Ernst zum Obelisk, 30.07.1835.
Anlass und Ziel ließ Herzogs Ernst I. auf einer Tafel am Obelisk festhalten: „Wie sich die Straße so sicher und leicht zu den Höhen herauf schwingt, Länder mit Ländern verknüpft / Handel und Künste belebt“.5 Die weiteren Tafeln rühmen Herzog Ernst als Erbauer, aber auch - für die Zeit noch ungewöhnlich - die weiteren am Bau beteiligten Akteure.6 Die vierte Tafel zeigt die Aufgabe der Straße als ein wesentliches Element der „Landesverschönerung“, die im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts ihren ideologischen und politischen Höhepunkt fand. „Heil dem schaffenden Sinn, der zum freundlichen Garten die Wildnis umschuf und der Natur Schrecken in Lieblichkeit kehrt“.7
5 Kunst ist hier immer noch im Sinne von Gewerbe und (Ingenieurs-)Technik gemeint. Gerade im Straßenbau waren um 1830 die Begriffe „Kunststraße“ und „Kunstbauten“ noch immer üblich. Der an der Fertigstellung wesentlich beteiligte Graubündener Ingenieur La Nicca hat in einem Antwortschreiben an von Erffa vom 16.10.1829 letztere sogar „Kunstwerke“ genannt, vgl. LATh-StA Gotha, Landesregierung Gotha - Chausseebaukommission, Anstellung des Hauptmanns beim eidgenössisch schweizerischen Genie-Corps Richard La Nicca aus Chur 2-13-0041/14, unfol.
6 Über die Aufgaben und Funktionen der auf der Tafel genannten Akteure F[riedrich]_ v. Wangenheim, Geh. Rath, F[erdinand]_ v. Erffa, Regierungsrat, R[ichard] la Nicca, Ing. Capt, J[ulius] v. Plaenkner, Captaine, A[ugust] Heimberger, Chaussee-Insp, C[arl] Rodemann, Ingenieur, A[dolph] Eberhard, Bauingenieur.“ wird an anderer Stelle berichtet.
7 Der wesentliche Protagonist der Landesverschönerung war Gustav Vorherr (1778-1847) vgl. Gerd Däumel, Über die Landesverschönerung, Geisenheim/Rheingau 1961; in Thüringen einflussreich war der Ronneburger Pfarrer Jonathan Schuderoff (1766-1843), dessen Werk Jonathan Schuderoff, Für Landesverschönerung, Altenburg 1825 sich in der herzoglichen Privatbibliothek befand (LA A 6847 Verzeichnis der in dem Herzogl. Sommerschlosse Rosenau befindlichen Bibliothek - frdl. Mitteilung von Marcus Pilz, Kunstsammlungen Coburg). Das führende von Vorherr in München herausgegebene „Monatsblatt für Bauwesen und Landesverschönerung“ befand sich in der Hofbibliothek.
Aussagekräftig für das Geschichts- und Politikverständnis Ernst I. sind die in den vier Himmelsrichtungen angebrachten Wappenreliefs, deren Bedeutung dem damaligen Nutzer der Chaussee ohne große Kenntnisse augenscheinlich sein sollte, ihren Interpreten aber bis heute Schwierigkeiten bereitete. Die jüngste Erklärung spricht von der Henneberger Henne, vom thüringer und bayrischen Löwen und vom sächsischen Wappen.8 Zeitgenössische Wanderer wollten darin die Wappen von Thüringen, Meißen und Hessen sowie das sächsische Rautenwappen erkennen.9 Dagegen muss eingeworfen werden, dass sich trotz einer Planungsgeschichte, die mit den Nachbarstaaten und dem übermächtigen Preußen politisch eng verknüpft und in technischer Hinsicht stark von außerthüringischen Experten abhängig war, die Auswahl und Anordnung der Wappen ausschließlich auf die Dynastie der Wettiner und sogar ihrer mittelalterlichen Vorgänger, den Landgrafen von Thüringen, bezogen wurde, dabei die staatlichen und politischen Verhältnisse der Bauzeit fast komplett ignorierend. Nach Süden, in Richtung Suhl, weist die Henne auf dem Berg, das Wappen der Grafen von Henneberg, die zwar im späten Mittelalter fast das ganze heutige Thüringen südlich des Waldes und Teile des nördlichen Unterfrankens beherrschten, zur Zeit der Denkmalsetzung jedoch längst ausgestorben waren. Die Wettiner konnten sich im „Kahlaer Vertrag“ von 1554 die Erbfolge sichern, freilich ohne zu einer klaren Regelung zwischen Ernestinern und Albertinern zu kommen. Seit 1718 waren Schleusingen und Suhl im Besitz des Kurfürstentum Sachsen. Der Wiener Kongress sprach das Gebiet 1815 mit anderen Teilen Sachsens Preußen zu. Dennoch ließ Ernst I. am Obelisk das Henneberger Wappen anbringen, damit auf die mit der Erbverbrüderung von 1554 erworbenen ernestinischen Ansprüche rekurrierend10 und die aktuellen Machtverhältnisse außer Acht lassend. Nach Norden, in Richtung Gotha, zeigt das Stammwappen der Wettiner, das auch alle ernestinischen Herzogtümer als zentralen Wappenbestandteil führten. Sowohl nach Osten als auch nach Westen zeigt der gekrönte Löwe.11 Hier gibt es gewissen Interpretationsspielraum. Es ist das Wappen der Ludowinger, der Landgrafen von Thüringen, die 1247 ausstarben. 1264 wurde ihr Erbe zwischen den Wettinern und Hessen aufgeteilt, die jedoch beide den Löwen in ihren Wappen behielten und ihm auch beide ein Krönlein aufsetzten.12 Unzweifelhaft hat dieses Wappen einen Mittelalterbezug, um die seitdem währende Verankerung der Dynastie in diesem Raum zu betonen. Der Löwe auf der Westseite könnte theoretisch eine Referenz an Hessen sein, denn die Grenze des Kurfürstentums Hessen befand sich in dieser Zeit nur knapp einen Kilometer westlich des Standorts des Obelisken entfernt. Da aber Hessen im Gegensatz zu Preußen nicht in den Chausseebau involviert war, und auch diese Verbindung nicht gewürdigt wird, ist diese These eher unwahrscheinlich.
8 Schmidt, Denkmal am Rondell (wie Anm. 3), S. 156.
9 Ludwig Bechstein, Wanderungen durch Thüringen, Leipzig 1838, S. 63.
10 Deswegen findet sich das Henneberger Wappen auch im offiziellen Wappen des Staates Sachsen Coburg-Gotha in Feld 9, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Herzogtum_Sachsen-Coburg_und_Gotha#Wappen.
11 Die beiden gekrönten Löwen finden sich auch als Schildhalter im damaligen Staatswappen Sachsen-Coburg und Gothas. Als Schildhalter sind sie jedoch nur Schmuckelemente ohne heraldische Aussage, vgl. Rainer Hambrecht, Wettiner Wappen im Riesensaal der Ehrenburg zu Coburg, in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 30 (1985), S. 1–88, 25.
12 Richard von Mansberg, Das Wappen des Kurfürstenthums Sachsen in seiner historisch-topographischen Bedeutung, in: Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde 6 (1885), S. 51–93, hier S. 65.
Einer der Löwen, vorzugsweise der auf der Ostseite, immerhin richtig rechts gewendet, könnte sich auch auf die mittelalterliche Markgrafschaft Meißen beziehen, er müsste allerdings ungekrönt sein. Es darf nicht übersehen werden, dass jeder wettinische Fürst einen grundsätzlichen Anspruch auf die gesamten sächsischen Lande besaß.13 Für Ernst I. galt dies in besonderer Weise, ihm wird nachgesagt, dass er in den territorialen Wirren der napoleonischen Zeit und selbst noch beim Wiener Kongresses Ambitionen auf das Gesamthaus Sachsens besaß.14 Ja, selbst nach dieser durch die Großmächte dominierten Neuordnung hing er noch immer diesen Gedanken an: die Namen seiner beiden Söhne Ernst und Albert sind Programm.15
13 Hambrecht, Wettiner Wappen (wie Anm. 11), S. 2.
14 Erich Keerl, Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg zwischen Napoleon und Metternich: Ein deutscher Kleinstaat im politischen Kräftespiel der Großmächte 1800 - 1830, Erlangen 1973, S. 175.
15 Annette Faber, Der neugotische Umbau von Schloß Ehrenburg nach den Plänen Karl Friedrich Schinkels 1810 - 1840, in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 30 (1985), S. 281–394, S. 370f.
16 Ebd., S. 331f.
17 Dies hat Faber, Neugotischer Umbau (wie Anm. 15), S. 366 für die Fassadendekoration der Ehrenburg herausgearbeitet. Dort ging es ihm darum, das Herzogtum Coburg als legitimen und eigenständigen Teil des wettinischen Staatensystems mit bis ins Mittelalter zurückreichender Tradition darzustellen, ein Status, der durch die ständigen Erbteilungen und finanziellen Verluste im 17. und 18. Jahrhundert stark gelitten hatte, vgl. Faber, ebd, S. 369.
18 Schmidt, Denkmal am Rondell (wie Anm. 3), S. 164.
Damit fügt sich der Obelisk nahtlos in das Geschichtsverständnis Herzogs Ernst I. Er wollte über Bauten - historisierend neue, aber auch historische alte, die Bedeutung seines Herrschergeschlechts darstellen.16 Das Denkmal am Rondell sollte eine gute, landesväterlich sorgende Herrschaft symbolisieren, aber aber nicht nur die des Herzogs, sondern die kontinuierliche Herrschaft seiner Dynastie seit dem Mittelalter, was sich in der Form und der Ornamentik des Denkmals ausdrückt.17 Der bisher in der Forschung vertretenen Auffassung, wonach Herzog Ernst I. mit der Wahl der Form der Fiale für das Denkmal in Anlehnung an das Kreuzbergdenkmal der Befreiungskriege von Karl Friedrich Schinkel der Vorstellung von der Gotik als deutschem Nationalstil gefolgt sei und zugleich dem Bau der Kunststraße eine nationale Bedeutung zugeschrieben hätte,18 kann daher nicht gefolgt werden. Es ist ein Denkmal der Selbstvergewisserung, der Legitimierung und der Restauration im neuformierten ernestinischen Kleinstaat Sachsen-Coburg und Gotha, das trotz dieser konservativen Grundhaltung mindestens in seinen Schrifttafeln durchaus damals moderne Ansätze transportiert. Dies ist die Darstellung der Straße als zentrales Element der „Landesverschönerung“ und deren Erbauung als „teamwork“, bei dem auch neben dem Fürsten und seinen adeligen Regierungsmitgliedern auch subalterne bürgerliche am Werk Beteiligte Erwähnung finden.
Straßen und deren Erbauer direkt an besonderen Stellen der Trasse zu würdigen, hatte bereits eine längere Tradition, als der „Obelisk“ am Rondell 1837 fertiggestellt wurde. Als ein älteres Beispiel mag hier die sogenannte „Mautpyramide“ bei Enheim Erwähnung finden. Sie wurde als etwa 10 Meter hoher Obelisk 1773 zum Abschluss des Baues der Chaussee Ansbach-Würzburg genau auf der Grenze zwischen dem Markgraftum Ansbach und dem Hochstift Würzburg errichtet. Sie besitzt eine Inschrifttafel, die den Markgraf Christian Friedrich Karl Alexander als Erbauer der Straße würdigt, die dieser aus eigenen Mitteln und nicht zu Lasten seiner Untertanen erbaut hätte.19 Auch das Herzogtum Coburg besaß bereits seit 1799 eine straßenbezogene „Pyramide“. Sie wurde an der Abzweigung der Straße nach Lichtenfels bei Untersiemau auf dreiseitigem Grundriss mit integrierten Ruhebänken anlässlich des 50-jährigem Ehejubiläums Herzog Ernst Friedrich von Sachsen-Coburg–Saalfeld mit Sophie-Antoinette errichtet, an der Stelle, an welcher der Herzog seine Frau in seinem Land in Empfang genommen hatte.
19 Hans Bauer, Ein Verkehrshindernis unter Denkmalschutz – die Mautpyramide bei Gnodstadt, Lkr. Kitzingen, in: Schönere Heimat 97 (2008), S. 239–241.
In ihrer klassizistischen Ausprägung kann sie nicht als Vorläufer des Obelisken bei Oberhof gesehen werden. Dieser findet sich nicht auf dem Kreuzberg in Berlin, sondern ebenfalls im Herzogtum Coburg, kann aber dennoch mit Karl Friedrich Schinkel in Verbindung gebracht werden. Auf seiner Entwurfszeichnung zur Neugestaltung der Schlossterrasse der Rosenau im Norden20, die so nicht ausgeführt wurde, findet sich ein in die Brüstung der Terrasse zum Itzgrund hin integrierter „Wappenturm“, ein Fialenpfeiler, dessen Grundform mit der vergleichsweise hohen Spitze und dem Kreuz der spätere Obelisk am Rondell zu übernehmen scheint. In der Vorstudie zu dieser Entwurfszeichnung ist die Spitze noch etwas flacher ausgeführt.21 Dieses Objekt wurde nun tatsächlich gebaut, jedoch nicht als Bestandteil in die Terrassengestaltung des Schlosses, sondern als Solitär im Park: die sogenannte „Turniersäule“. Sie soll zur Erinnerung an das anlässlich der Hochzeit Ernst I. mit Luise von Sachsen-Gotha-Altenburg im Jahr 1817 abgehaltene Ritterturnier auf der Rosenau errichtet worden sein. Wie der Entwurf Schinkels und der Obelisk am Rondell besitzt auch sie vierseitig Wappenreliefs unter der Verdachung. Sie sind teils stark verwittert, auf der Südseite sogar abgegangen, möglicherweise sogar ausgetauscht. Das Wappenprogramm lässt sich mit Hilfe zeitgenössischer Ansichten sowie dem Foto von Francis Bedford22 jedoch rekonstruieren, wenn auch nicht absolut sicher. Die heute fehlende Seite zum Schloss hin schmückte der sächsische Rautenkranz. Folgt man den historischen Ansichten, so kämen zum Rautenkranz zwei Löwen und das Henneberger Wappen hinzu, was eins zu eins den Wappen des Obelisken am Rondell entspräche. Heute findet sich allerdings – wie auch schon auf dem Foto Bedfords – auf der Westseite ein Adler, Wappentier der Pfalzgrafschaft Sachsen wie der Pfalzgrafschaft Thüringen und damit noch weiter ins Mittelalter ausgreifend.
20 StACo, Plansammlung, Großformat Mappe 212, Karl Friedrich Schinkel, Perspektivische Ansicht des Platzes am Schlosse Rosenau, 1810/11. Publiziert bei Annette Faber, Neue Schinkel-Zeichnungen für Coburg, in: Jahrbuch der Coburger Landesstiftung 28 (1983), S. 263–268, hier S. 264, Abb. 2. Dieser Entwurf ist damit älter als Schinkels Denkmal für die Befreiungskriege 1813-1815 auf dem Kreuzburg in Berlin, das 1821 fertiggestellt wurde.
21 Schinkel-Museum Nr. 156, 70, Karl Friedrich Schinkel, Studie zur Gartenterrasse der Rosenau 1810. Publ. bei Faber, ebd, S. 264, Abb. 1.
22 Etwa: Franciszek Pfanhauser (1796 Warschau - um 1865 Florenz) zugeschrieben, Blick von der Turniersäule im Park zu Schloss Rosenau, um 1830, sowie Wilhelm Rothe nach Carl August Richter (* 11. März 1770 in Wachau (Sachsen); † 19. Oktober 1848 in Dresden), Herzogliches Schloss Rosenau bei Coburg, um 1820. Coburg und seine Umgebung - Kunstsammlungen der Veste Coburg, Kupferstichkabinett, Album mit Photografien von Francis Bedford, 1857 (KpB. 1548).
Unweit des Obelisken findet sich ein weiteres gesetztes, aber doch stärker in die Natur eingebundenes Denkmal. Unmittelbar am Rand der Straße, in der sogenannten „Zweiten Delle“, etwa auf Höhe des im Talgrund gelegenen Oberhofer Bahnhofs steht ein Porphyrfelsblock, der „Tafelstein“,23 in den eine Eisenplatte mit der Inschrift: „Heil! Dem Gründer dieser Straße, SR: Durchlaucht dem Herzoge Ernst zu Sachsen Gotha!“ eingelassen ist. Ob sie den Inhalt einer der Inschrifttafeln des Obelisken in plakativer Weise vorweg nimmt oder wiederholt, lässt sich aufgrund der bisher fehlenden Datierung nicht sagen.
23 Als „Tafelstein in der Veilchenbrunnenkurve“ bezeichnet bei Wolfgang Lerch/Melanie Marschall, Region Oberhof: Tagebücher, Chroniken, Texte und Zeitzeugen erinnern an vergangene Zeiten, Ilmenau 2021, S. 191.
Wie alle anderen von Menschenhand geschaffenen Bauten und Objekte können auch Straßen zum Denkmal im Sinne eines Geschichtszeugnisses werden. Die nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz notwendigen geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründe scheinen im Fall der Chaussee Coburg-Gotha im Abschnitt zwischen Struth und Ohrdruf grundsätzlich gegeben zu sein.24 Allerdings hängt eine Einstufung als Denkmal in erster Linie von der authentischen Überlieferung der baulichen Substanz ab, wobei spätere Umbauten, die einen eigenständigen historischen Wert besitzen, dem nicht entgegen stehen müssen. Durch die steigenden Ansprüche moderner Verkehrsmittel, durch den notwendigen Unterhalt und durch Verschiebungen in der Zentralität von Zielorten sind Straßen einem stetigen Wandel in der technischen Ausführung aber auch in der konkreten Linienführung unterworfen. Gerade letztere Eigenschaft ist es aber, die bisweilen zur Konservierung historischer Zustände führt. Besonders oft sind Neutrassierungen bei Bergstraßen erfolgt und dabei ältere Trassen nicht beseitigt, sondern bei geringen oder nicht mehr durchgeführtem Unterhalt liegen gelassen worden. Im Fall der Chaussee Coburg-Gotha war es der Bau der Ohratalsperre zwischen 1960 und 1966, der zur Verlegung der Straße zwischen Oberhof und Schwarzwald führte, interessanterweise wieder auf die vor dem Chausseebau übliche Trassenführung über den Schwarzwalder Steiger. Damit wurde die Chaussee im Ortsbereich Suhl (Alte Ohrdrufer Straße), im Eimersbachtal und im Silbergraben im damaligen Zustand festgeschrieben, zumal in diesem Abschnitt heute kein öffentlicher Pkw-Verkehr mehr stattfinden darf.
24 Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale (Thüringer Denkmalschutzgesetz - ThürDSchG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 2004, https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-DSchGTH2004V4P1. So auch Heiko K. L. Schulze, Eine „Kunststraße“ als Denkmal?, in: Burkhard von Hennigs/Heinrich Kautzky (Hg.), Die Chaussee Altona - Kiel. Die erste Kunststraße in Schleswig-Holstein (Beiträge zur Denkmalpflege in Schleswig-Holstein 4), Kiel 2015, S. 41–46, S. 41 für die Chaussee Altona-Kiel.
Hier ist die Trassenführung La Niccas komplett überliefert, einschließlich der Änderung an der Oberen Schweizerhütte, wo der bis zu 12m hohe Damm erhalten ist. In der Haarnadelkurve, die dem Damm folgt, besteht noch eine bauzeitliche Bogenbrücke aus örtlichen anstehenden Stein über den Eimersbach. Die historischen Prellsteine sind in dichter Folge erhalten, die Allee, überwiegend aus Bergahorn zusammengesetzt, besteht immer noch mit teils sehr alten Bäumen. Dieser Abschnitt bis zum Beginn der Talsperre ist durchaus denkmalwürdig.
Der Abschnitt nördlich der Staumauer bis in die Stadt Ohrdruf ist auf alter Trasse weitgehend erhalten, allerdings als moderne Landesstraße ausgebaut. Einzelne Alleeabschnitte gibt es noch. Nördlich von Ohrdruf war bis vor einigen Jahren ein Abschnitt der bereits 1825 fertig gestellten Chaussee Gotha-Ohrdruf authentisch überliefert25, allerdings wurde dort durch Anlage eines asphaltierten Radwegs auf der Trasse und eine nicht sachgerechte Pflege der Allee das Erscheinungsbild erheblich verschlechtert. Der Abschnitt der Chaussee zwischen Zella und Oberhof ist in der Linienführung weitgehend erhalten und vermittelt noch einen Eindruck von den Trassierungsprinzipien von 1830. Allerdings ist die heutige Straße den modernen Verkehrsverhältnissen angepasst und auf drei Spuren verbreitert worden.
25 Foto bei Catrin Schmidt, Historische Verkehrswege, in: Max Welch Guerra (Hg.), Kulturlandschaft Thüringen, Weimar 2010, S. 72–95, S. 93, Abb. 24.
Zitat
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author = {Gunzelmann, Thomas},
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